Eine im Jahr 2003 in Münster gegründete und spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir prüfen Ihre Anfragen individuell und empfehlen Lösungen, schnell und verlässlich. Rechtsabteilungen, Unternehmer und Kaufleute setzen AI-Tools ein, um Rechtsfragen zu prüfen. Die Ergebnisse prüfen wir anwaltlich auf Belastbarkeit.
Bei Unternehmenskrisen beraten wir Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte wegen Fragen der Haftung - Managerhaftung in der Insolvenz - und helfen dabei, Unternehmen neu zu ordnen - Restrukturierung.
Wir vertreten im Insolvenzverfahren Gesellschafter, Gläubiger und Insolvenzverwalter außergerichtlich und gerichtlich. Hier geht es um die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen im Insolvenzverfahren, etwa bei Insolvenzanfechtung.
Das Insolvenzrecht überlagert in vielen Fällen das Gesellschaftsrecht, um eine Sanierung zu ermöglichen, insbesondere durch das ESUG - Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. Im Insolvenzplan können Gesellschafterrechte, Anteilsübertragungen oder Kapitalherabsetzungen auch gegen den Willen der Gesellschafter gestaltet werden. Das Recht der eigenkapitalersetzenden Darlehen von Gesellschaftern wurde in das Insolvenzrecht überführt, insbesondere durch die Regelungen zur Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen. Bei einem verspäteten Insolvenzantrag - § 15a InsO - werden Geschäftsführer nach gesellschaftsrechtlichen Prinzipien zum Ersatz von Zahlungen nach Insolvenzreife in die Haftung genommen.
Der Unternehmenskauf - M&A Transaktion, Asset Deal, Carve Out - aus der Insolvenz bietet Chancen, birgt jedoch auch rechtliche und finanzielle Risiken, die zusammen mit uns sorgfältig abgewogen werden können.
Dr. Jochen Dierksmeier ist Experte mit fünfundzwanzigjähriger Berufserfahrung. Er ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2009 Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Er verbrachte seine ersten Berufsjahre bei einer der Big Four-Beratungsgesellschaften in Düsseldorf.
Als Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwaltskanzleien in Münster und Düsseldorf hat er sich auf das Recht der Unternehmensfinanzierung, die Rechtsberatung im Krisen - und Insolvenzfall, und die rechtliche Sicherung der internationalen Lieferkette für den Krisenfall durch proaktive und reaktive Lieferkettensicherung spezialisiert. Er ist außerdem Fachanwalt für Steuerrecht.
Die rechtliche Stabilität der Unternehmensfinanzierung und der Lieferkette des regionalen Mittelstandes stehen im Mittelpunkt seiner anwaltlichen Beratung. Dieser stabilitätsorientierte, lokale und persönliche Beratungsansatz im Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht ist der Kern der Kompetenz der Rechtsanwaltskanzlei Dierksmeier - www.dierksmeier.legal - strategische Rechtsberatung im Wirtschaftsrecht.
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Steuerberatungsgesellschaft
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